Nachlasspfleger werden bei ungeklärten Nachlassfällen von den Nachlassgerichten eingesetzt. Ihre Aufgaben sind die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie die Erbenermittlung. Für diese Tätigkeiten ist der Nachlasspfleger dem Nachlassgericht verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
Bei seiner Tätigkeit kann sich der Nachlasspfleger Hilfspersonen und Spezialisten bedienen. Erbenermittler werden regelmäßig eingeschaltet, wenn der Nachlasspfleger keine weiteren Ermittlungsansätze hat.
Durch die Struktur der Erbenermittlungsunternehmen, vor allem durch eigene Archivalien, Quellen- und Archivkenntnisse sowie Netzwerke von Korrespondenten im In- und Ausland sind diese in der Lage, auch in komplexen und schwierigen Fällen Erben zu ermitteln.
Die Einschaltung von Erbenermittlungsunternehmen durch den Nachlasspfleger erfolgt deshalb im Interesse der unbekannten Erben.
Das rechtzeitige Hinzuziehen eines professionellen Erbenermittlungsbüros, das immer und ausschließlich auf eigenes wirtschaftliches Risiko arbeitet, hat zusätzlich für den Nachlasspfleger folgende Vorzüge: